09.03.2010 16:00:00 - Eine in der Schweiz lebende Deutsche ist vor dem Karlsruher Bundesverfassungsgericht mit einem Antrag gegen den Teilchenbeschleuniger Large Hadron Collider gescheitert. Die Klägerin habe nicht nachweisen können, dass die Experimente am LHC tatsächlich zum Weltuntergang führen können. (<a href="http://www.golem.de/specials/cern/">CERN</a>, <a href="http://www.golem.de/specials/lhc/">LHC</a>) Quelle: http://www.golem.de/1003/73710-rss.html
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